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Re: Eine(n) Geschiedene(n) heiraten?

Verfasst: Fr 4. Feb 2022, 16:04
von Sunbeam
Magdalena61 hat geschrieben: Do 3. Feb 2022, 20:26 Nein, also wo kommen wir denn da hin, wenn eine Ehe durch einen geplanten Bruch derselben gecancelt werden kann? Ich glaube eher, der ehebrecherische Teil hat ein ziemlich heftiges Problem mit Gott. Und zumindest Christen werden sich mit einem solchen Menschen nicht einlassen wollen- er könnte ja ein Wiederholungstäter sein.
Wer nicht weiß, was das Wort - Anachronismus für eine Bedeutung hat, der lese aufmerksam diesen Thread.

(Der wird auch verstehen, warum dieses Christentum immer mehr zu einer Karikatur seiner selbst wird.)

Re: Eine(n) Geschiedene(n) heiraten?

Verfasst: Fr 4. Feb 2022, 20:42
von Hiob
CoolLesterSmooth hat geschrieben: Fr 4. Feb 2022, 13:03 Dementsprechend müsste man, wenn man schon Orwell beschwört, eher fragen, ob die exklusive Beanspruchung des Begriffs "Ehe" durch die Kirche, ein Begriff der bereits vor der kirchlichen Übernahme des Ehe-Business existierte, am Ende nicht einer Newspeak-artigen Definitionsverengung deutlich näher kommt, als die aktuell fortlaufende Entwicklung des Begriffs.
Im Deutschen wohl kaum, da sich bei uns dieses Wort entwickelte, als es nur "Ehe" im christlichen Verständnis gab. - Begriffs-ENTWICKLUNG wäre aus meiner Sicht, wenn ein Wort bei bleibender Bedeutungssubstanz übertragen wird auf neue Felder. Aber genau das ist doch gerade hier nicht der Fall.

Re: Eine(n) Geschiedene(n) heiraten?

Verfasst: Fr 4. Feb 2022, 23:40
von Magdalena61
Sunbeam hat geschrieben: Fr 4. Feb 2022, 16:04 Wer nicht weiß, was das Wort - Anachronismus für eine Bedeutung hat, der lese aufmerksam diesen Thread.

(Der wird auch verstehen, warum dieses Christentum immer mehr zu einer Karikatur seiner selbst wird.)
Juden und Christen gibt es ja nun schon seit Tausenden von Jahren. Ganz so schlecht kann deren Glaube nicht sein-- sonst hätte ihn das Schicksal vieler anderer Religionen ereilt- zerredet, zerrieben, entwertet, versandet, vergessen.

Und wenn's stimmt, was die Bibel bezeugt, und man die Aufzeichnungen seit Adam zugrunde legt, ist die jüdische Religion die Älteste der Welt-

Die "Welt" kann es definitiv nicht "besser" mit ihren ständig wechselnden Vorstellungen von gesellschaftlichen Standards und Moral.
LG

Re: Eine(n) Geschiedene(n) heiraten?

Verfasst: Sa 5. Feb 2022, 00:03
von CoolLesterSmooth
Hiob hat geschrieben: Fr 4. Feb 2022, 20:42 Im Deutschen wohl kaum, da sich bei uns dieses Wort entwickelte, als es nur "Ehe" im christlichen Verständnis gab.
Du tust ja fast so, als hätte das Frühmittelalter einfach nicht stattgefunden. :lol:

Re: Eine(n) Geschiedene(n) heiraten?

Verfasst: Sa 5. Feb 2022, 00:08
von Magdalena61
Nobody2 hat geschrieben: Do 3. Feb 2022, 21:44 Im Ehevertrag steht überhaupt nichts von einem Versprechen oder Gelöbnis, erst recht nicht vor Gott.
Einen Ehevertrag haben die wenigsten.
Die Ehe kommt rechtlich zustande, wenn das Paar sich auf dem Standesamt das Jawort gibt.
Der rechtliche Teil - Das entscheidende Jawort
Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen (§ 1310 BGB).

Die Standesbeamtin/Der Standesbeamte wird einzeln und nacheinander an die Eheschließenden zum Beispiel folgende Frage stellen:
“Wollen Sie, Herr X mit Ihrer hier anwesenden Verlobten, Frau Y, die Ehe eingehen? - dann antworten Sie bitte mit Ja”“
Nun meine Frage auch an Sie, Frau Y - wollen auch Sie mit Herrn X die Ehe eingehen? - dann antworten Sie bitte ebenfalls mit Ja”.
...
Mit dem Jawort beider Eheschließenden ist dann eine vor dem Gesetz gültige Ehe zustande gekommen.
Die Standesbeamtin/Der Standesbeamte stellt daher deklaratorisch fest, “dass Sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind” (§ 1312 BGB).
Quelle
So lief das bei uns auch ab. Und dieses Versprechen ist auch vor Gott bindend.
Eine kirchliche Trauung ist nicht unbedingt erforderlich, damit eine Ehe vor Gott "gültig" wird.
LG

Re: Eine(n) Geschiedene(n) heiraten?

Verfasst: Sa 5. Feb 2022, 01:16
von Nobody2
Magdalena61 hat geschrieben: Sa 5. Feb 2022, 00:08 Einen Ehevertrag haben die wenigsten.
Die Ehe kommt rechtlich zustande, wenn das Paar sich auf dem Standesamt das Jawort gibt.

So lief das bei uns auch ab. Und dieses Versprechen ist auch vor Gott bindend.
Eine kirchliche Trauung ist nicht unbedingt erforderlich, damit eine Ehe vor Gott "gültig" wird.
Die standesamtliche Eheschließung im rechtlichen Sinne
Die standesamtliche Eheschließung im rechtlichen Sinne ist an sich ein privatrechtlicher Vertrag zwischen den beiden Partnern. Damit dieser Vertrag jedoch rechtsgültig zustande kommt, ist eine bestimmte Form vorgeschrieben. Die Partner müssen ihre Erklärung vor einem Standesbeamten abgeben. Die Ehe ist in dem Moment geschlossen, wenn beide Partner die Fragen des Standesbeamten bejaht haben und der Beamte die Antworten deutlich gehört hat. Wenn danach die Ehepartner den Heiratseintrag nicht unterschreiben, hat dies keinen Einfluss auf die Rechtsgültigkeit der Ehe.
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik- ... 248557.php

Die standesamtliche Eheschließung ist vor dem Gesetz ein Vertragsabschluss zwischen den Eheleuten. Mehr ist es nicht. Einen gesonderten Ehevertrag schließen natürlich nur wenige ab, nichtsdestotrotz ist die Eheschließung bereits ein Vertragsabschluss. Es muss dazu kein gesonderter Vertrag aufgesetzt und unterschrieben werden, wie es ja auch in anderen Fällen üblich ist, zB wenn Du etwas kaufst, kommt dabei automatisch ein Kaufvertrag zustande, wenn Du etwas mit jemandem vereinbarst in Form einer mündlichen Absprache, kann das auch als rechtsgültiger Vertragsabschluss gelten.

Hat also nichts mit Liebe zu tun, auch nicht mit Gott. Es wird dabei kein Versprechen abgegeben sondern lediglich eine Zustimmung zur Eheschießung. Eine Ehegemeinschaft hat vor dem Gesetz einen Sonderstatus, der in jedem Land anders ausfällt. Der Staat kann aber muss sowas nicht regeln, bestimmen etc... Die Gesetze sollen Menschen dazu animieren, eine Ehe zu schließen. Das entlastet den Staat und bietet den Eheleuten steuerliche und sonstige Vorteile.

Re: Eine(n) Geschiedene(n) heiraten?

Verfasst: Sa 5. Feb 2022, 08:56
von Hiob
Nobody2 hat geschrieben: Sa 5. Feb 2022, 01:16 Hat also nichts mit Liebe zu tun, auch nicht mit Gott.
Für staatliche/standesamtliche Ehe ist das so. Das ist auch ok, weil es den Staat nichts angeht. - Staatlich geht es um die Festschreibung einer Lebensgemeinschaft mit juristisch definierbaren Rechten und Pflichten. - Das "Sakrament der Ehe" ist dagegen eine geistliche Sache.

Re: Eine(n) Geschiedene(n) heiraten?

Verfasst: Sa 5. Feb 2022, 09:43
von Sunbeam
Magdalena61 hat geschrieben: Fr 4. Feb 2022, 23:40
Sunbeam hat geschrieben: Fr 4. Feb 2022, 16:04 Wer nicht weiß, was das Wort - Anachronismus für eine Bedeutung hat, der lese aufmerksam diesen Thread.

(Der wird auch verstehen, warum dieses Christentum immer mehr zu einer Karikatur seiner selbst wird.)
Juden und Christen gibt es ja nun schon seit Tausenden von Jahren. Ganz so schlecht kann deren Glaube nicht sein-- sonst hätte ihn das Schicksal vieler anderer Religionen ereilt- zerredet, zerrieben, entwertet, versandet, vergessen.
Willst du wirklich eine Diskussion darüber anstoßen, welche der Weltreligionen nun älter, der besser ist? Oder welcher der einzig wahren Götter denn nun der einzig und nur einzig "wahre Gott" ist?
Und wenn's stimmt, was die Bibel bezeugt, und man die Aufzeichnungen seit Adam zugrunde legt, ist die jüdische Religion die Älteste der Welt
Wenn man den hinduistischen Upanishaden glaubt, dann...., wenn man den buddhistischen Sutras glaubt, dann..., und schließlich wenn man dem Koran glaubt, so ist das die letzte Offenbarung Gottes, denn....
(Und so weiter und so weiter und so endlos fort.)

Aus diesem aberwitzig religiösen Labyrinth kommst auch du nicht heraus.

Geht es hier nicht um Scheidung und Heiraten, und wenn dann hier allein der thematische Fokus auf das "Fremdgehen" liegt, dann ist das nicht wirklich richtungsweisend, denn der Gründe für eine Scheidung sind wohl viel mannigfaltiger und vielschichtiger.

Was ist mit einem Ehemann, der seine Frau und Kinder schlägt, misshandelt und/oder tyrannisiert, oder einem Ehemann (oder einer Ehemännin), der der Trunksucht verfallen ist, oder mit einem Ehemann der...., das einmal nur als Beispiele genannt.

Im 21. Jahrhundert gibt es da wohl andere Prämissen als das, was vor rund 2000 Jahren in irgendeiner Schrift als Vorgabe in die Welt getragen wurde.
Man kann und sollte die neutestamentlichen Maßstäbe nicht im 1:1 in der heutigen Welt umsetzen wollen, das funktioniert doch schon lange nicht mehr, nicht mehr wirklich und immer weniger Menschen indentifizieren sich mit diesen doch eingentlich unsinnigen "Vorgaben".
Die "Welt" kann es definitiv nicht "besser" mit ihren ständig wechselnden Vorstellungen von gesellschaftlichen Standards und Moral.
Es wird niemals eine Gesellschaftsordnung geben, die den Ansprüchen aller Menschen gerecht wird, genau so wenig, wie es jemals eine Religion geben wird, die für alle Menschen verbindlich sein wird, oder sein kann.

Es würde doch schon völlig ausreichen, wenn jeder Mensch an seinen Gott glaubt und wenigstens dabei Mensch bliebe, friedlich und sitttsam bliebe, und nicht im Namen irgendwelcher Götter meint, seine Mitmenschen auszurotten oder den Glauben anderer Menschen als Irrglaube und Teufelswerk abwerten zu müssen.

Re: Eine(n) Geschiedene(n) heiraten?

Verfasst: Sa 5. Feb 2022, 10:03
von Helmuth
Hiob hat geschrieben: Sa 5. Feb 2022, 08:56 Das "Sakrament der Ehe" ist dagegen eine geistliche Sache.
Die Ehe ist immer eine geistliche Sache, weil das Wesen der Ehe per se geistlich ist. darum kann man sie auch nicht nach üblichen Vertragsrecht behandeln, sondern als das was es ist: Ein Bund zwischen Mann und Frau für das Leben.

Das verändert sich nicht, wenn amtlich beauftrage Standesbeamte diese Sache verwalten, sie amtieren dann gemäß Römer 13:4 in ihrer Funktion als Dienerin Gottes. Es ist dabei unerheblich, ob ein Priester dieses Amt ausübt oder ein Staatsdiener. Es ist auch nicht wichtig, ob man das im Bewusstsein vor Gott macht oder nicht, denn diese Sache ist nun mal von Gott.

Es könnten auch die jeweiligen Eltern des Brautpaares den Ehebund für ihre Kinder zeremoniell abhalten, denn Gott hat dazu keine formalen Bestimmungen erlassen. So war es auch in Israel Brauch. Wenn aber ein Staat Gesetze dazu festlegt, dann haben sie allerdings vor Gott auch ihre Gültigkeit, womit wieder die Rolle als Dienerin Gottes zum Tragen kommt.

Etwas anders verhält es sich mit der Ehescheidung. Darin missbraucht der Staat die von Gott dazu gegebenen Gesetze, weshalb ein christlicher Richter kein Scheidungsrichter sein sollte.

Er müsste das aus Gewissensgründen ablehnen und bitten, dass man ihm eine andere Augabe zuteilt. Darin würde er der Welt ein Zeugnis geben, das Gott ehrt und Jesus dient.

Re: Eine(n) Geschiedene(n) heiraten?

Verfasst: Sa 5. Feb 2022, 10:04
von Sunbeam
Hiob hat geschrieben: Sa 5. Feb 2022, 08:56
Nobody2 hat geschrieben: Sa 5. Feb 2022, 01:16 Hat also nichts mit Liebe zu tun, auch nicht mit Gott.
Pflichten. - Das "Sakrament der Ehe" ist dagegen eine geistliche Sache.

Denn also, erst wenn man sich durch den Kurchenberg des christlichen Glaubens gefressen hat, und endlich im Schlaraffenland der reinen und unverfälschten Geistlichkeit angelangt ist, erst dann läuten alle Glocken im weiten Erdenrund ob des wahren und verständigen Christen..., der nun als Geist sich selbst hinweg geschwunden ist.