Claymore hat geschrieben: ↑Mi 14. Sep 2022, 21:06
Das sind halt nun die Ebenen, auf die man sich begibt, wenn man mit ektopischen Schwangerschaften ankommt.
Ich finde nicht, dass es bei ektopischen Schwangerschaften irgendeine Unsicherheit bei den Begrifflichkeiten gibt. Es wird aus medizinischen Gründen
ein Eingriff bzw. eine Behandlung vorgenommen, um die Schwangerschaft vorzeitig zu beenden. Damit ist es ein bewusst und gezielt herbeigeführter Schwangerschaftsabbruch. Dass die Überlebenschancen des Embryos/Fötus auch ohne Abbruch minimal bis nicht-existent wären, ist für die Benennung des Vorgangs unerheblich. Im Fall eines
absoluten Verbots von Schwangerschaftsabbrüchen wäre eine solche Behandlung nicht mehr erlaubt.
Die Schwammigkeit mit Blick auf Ausnahmen aufgrund medizinischer Indikation besteht nicht darin, was als Schwangerschaftsabbruch gilt und was nicht, sondern darin, ab wann eine medizinische Indikation als ausreichend zu akzeptieren ist (
vgl. hier).
Diese Formulierung ist auch wieder so tendenziös, und bewusst verkomplizierend.
Es ist schade, dass du das als "verkomplizierend" auffasst, aber ich versuche einfach nur, eine Betrachtungsweise darzulegen in der die Frage Beachtung findet, inwiefern das Recht einer Frau über ihren eigenen Körper zu verfügen durch ein Abtreibungsverbot beschnitten wird.
Etwas, das spezifisch und relativ verstanden wird, ein Verbot der Abtreibung, wird von dir erweitert und zu einer absoluten, universellen Forderung umgedeutet: Die Pflicht den Körper zum Erhalt eines anderen Lebens zur Verfügung zu stellen.
Wenn wir nun einmal die Situation haben - und ja, ich formuliere das allgemein, weil es keinen Sinn ergibt, zweihundert verschiedene Szenarien zu skizzieren, wenn das Problem im Kern bei allen gleich ist - dass eine Frau den Abbruch einer Schwangerschaft wünscht, dann hat man zwei Möglichkeiten, man ihr diesen Wunsch gewähren oder eben nicht. Wenn man ihn verwehrt, dann ist - unabhängig von den Gründen, für den Abbruchswunsch und unabhängig von den Gründen für die Ablehnung - die Endkonsequenz, dass man zu der Frau sagt: Nein, wir erlauben dir nicht, diesen Abbruch durchführen zu lassen, du musst die Schwangerschaft fortführen, bis sie mit der Geburt endet oder es zu einem natürlichen Abort kommt. Das heißt, die Frau ist gezwungen, die Schwangerschaft mit all ihren Auswirkungen auf sich zu nehmen oder sich eben entsprechend Abhilfe abseits legaler Wege zu suchen.
Jetzt hat diese Ablehnung natürlich Gründe und natürlich ist der primär Genannte der, dass dem Wunsch nach einem Abbruch einer Schwangerschaft nicht stattgegeben wird, da dadurch das Leben des Embryos/Fötus beendet werden muss, denn uns fehlen nun einmal die Möglichkeiten, die Schwangerschaft ab diesem Moment außerhalb der ursprünglichen Mutter fortzuführen. In der Konsequenz sagt man also zur Frau: Nein, das Beenden des Lebens des Embryos/Fötus ist für uns nicht hinnehmbar und ein Weiterbestehen des Embryos/Fötus ist nur in deinem Körper möglich.
Wenn ich also in Frage stelle, ob es okay ist, "eine Frau [dazu zu zwingen], alle diese Auswirkungen gegen ihren Willen auf sich zu nehmen, um den Erhalt von Embryo und letztendlich Fötus bis zur Geburt sichern", dann ist das weder ein Verkomplizieren, noch ein Umdeuten zu einer universellen Forderung, sondern ich beschreibe in der Frage genau das, was in der Konsequenz passiert, wenn ein Schwangerschaftsabbruch verboten wird.
Die komplette Debatte findet in diesem Spannungsfeld zwischen "Dürfen wir das Leben eines Embryos/Fötus beenden?" und "Dürfen wir eine Frau dazu zwingen ein Kind auszutragen?" statt und zwischen diesen Fragen ist kein nicht-Sonderfall-bezogener Kompromiss möglich, daher gestaltet sich eine Auflösung dieser Thematik als höchst kompliziert, egal wie sehr sich manche (nicht unbedingt du) auch einreden wollen, irgendetwas hier wäre einfach oder eindeutig.