Re: Missbrauchs-Skandal Köln
Verfasst: So 4. Apr 2021, 17:59
ok...die rkk hat eine eigene jurisdiktation...wenn sie sich auf die säkulare beruft, landet sie nicht in der hölle?
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Macht sie ja nicht. - Aber sexuelle Vergehen finden ja im säkularen Raum statt, selbst wenn es der Beichtstuhl ist - es gibt also zwei Instanzen, die hier gleichzeitig zuständig sind. - Seit um 2010 ist die staatliche Rechtsprechung uneingeschränkt dafür zuständig - das heißt: Kirchenrechtlich kann die Kirche zwar einen Geistlichen zur Buße ins Kloster schicken, muss aber alles Diesbezügliche an den Staatsanwalt melden.
Hiob, eine doch recht seltsame Darstellung, die die Schamlosigkeit einer durchaus vorgebrachten Forderung von Erwachsenen nach Sex mit Kindern, neutralisieren und kaschieren soll. Auch mit deiner Darstellung der Schuldhaftigkeit der Institution Kirche kann man nicht einverstanden sein, selbst wenn man deinen Wunsch, die Kirche in Schutz zu nehmen zugrunde legt. Diese Art der Relativierungen und Beschönigungen werden der Kirche sicher nicht helfen.Hiob hat geschrieben: ↑So 4. Apr 2021, 17:52Das führt aber genau zu einem wichtigen Aspekt. - Ich bin alt genug, um noch zu wissen, wie die Generation meiner Eltern und die 68er gedacht haben. - Die Eltern-Generation hat bei Sex mit Geschlechtsreifen (also so ab 12) als erstes empört gedacht: "So was hebt man sich für später auf". Die 68er fanden es diskussions-würdig, Kinder und Jugendliche an Sex teilhaben zu lassen: "Wir sind jetzt entklemmt - sollen die auch was davon haben"..............
Eure Reaktion zeigt exakt, warum man mit Kampagnen in Meinungs-Gesellschaften so leicht erfolgreich sein kann.
Damit hatte man aber nur die Geistlichen im Blick und nicht die Betroffenen. Denn Betroffene wurden verstanden wie folgt:Gercke, S. 131
„Die Überlieferung der Kirche hat das sechste Gebot als auf die gesamte menschliche Geschlechtlichkeit bezogen verstanden“ (Nr. 2336). Demnach erfasst es alle denkbaren Formen von „Unkeuschheit“. „Unkeuschheit ist ein ungeregelter Genuß der geschlechtlichen Lust oder ein ungeordnetes Verlangen nach ihr.
Das heißt: Bei Kindern über 7 hat man sich erst mal keine großen Gedanken gemacht, was ja weitgehend konform ging mit der Haltung der säkularen Gesellschaft ("Kinder stecken so was leicht weg" - zu ergänzen wäre: "Aber Pfarrer haben gefälligst nicht rumzufingern"). - Ich weiß nicht, wie alt Ihr beiden seid - aber sind Euch diese damaligen gesellschaftlichen Vorstellungen wirklich so fremd?Gercke, S. 129
Can. 88 § 1 CIC/1917Eine Person, die das 21. Lebensjahr vollendet hat, ist volljährig, unterhalb dieses Alters minderjährig.Can. 88 § 2 CIC/1917Ein Minderjähriger gilt, falls männlich, mit Vollendung des 14. Lebensjahres als geschlechtsreif, falls weiblich, mit der Vollendung des 12. Lebensjahres.Can. 88 § 3 CIC/1917Ein Vorpubertierender wird vor Vollen-dung des 7. Lebensjahres Kind oder Junge oder Kleinkind genannt und gilt als seiner nicht mächtig; nach Vollen-dung des 7. Lebensjahres aber wird angenommen, daßer den Vernunftge-brauch erreicht hat.
Wie käme ich dazu? - Es geht hier um eine historisch gestützte Erklärung. - Oder andersrum: Es kann doch nicht sein, dass man andere Zeiten mit unserem zeitgenössischen Maßstab misst (gilt übrigens auch für Nationalsozialismus).
Dito. --- Du scheinst auch nicht so ganz frei zu sein von den Wellen unserer Empörungs-Gesellschaft. - Das würde - vollkommen unabhängig vom Thema "Sexualdelikte" (!) - in die Frage führen, ob frühere Generationen schlicht härter im Nehmen waren, weil man in Not lebte, was bis in die 60er hinein der Normalfall war.
Eure Reaktion?
Nochmal: Ich bin NICHT Mitglied der RKK, es ist NICHT "meine" Kirche.
Aber nicht, weil sie Angst vor der Kirche gehabt hätten, sondern weil die Meinungs-Gesellschaft noch nicht so exzessiv ausgebildet war. - Leute, wir haben es doch in einem Forum nicht nötig, Dinge unreflektiert nachzubeten, nur weil die Zeitungen damit voll sind.
Hast dort aber einige Freunde-sogar an vorderster Front-zensiert?