Timmi hat geschrieben: ↑Sa 3. Apr 2021, 15:44
Nach meinen Erfahrungen wird das Durchlesen wenig nützen, da die rechtlichen Aspekte von Laien kaum einwandfrei und in voller Tragweite verstanden werden können.
Da muss ich sagen, dass das Gutachten diesbezüglich sehr umfänglich und gut ist.
Timmi hat geschrieben: ↑Sa 3. Apr 2021, 15:44
die eleganteste Vorstellung wird sein, den schon Verstorbenen eine Hauptlast zuzuschieben.
Meine Frage diesbezüglich lautet also: Kann man dies in dem Gutachten feststellen?
Das lässt sich gar nicht vermeiden, weil die meisten Fälle mit Verstößen vor 2014 (= Ende von Meisner) stattfanden. Die entscheidende Erkenntnis für mich war, dass es sich bis auf wenige Fälle um rein formale und nicht substantielle Verstöße handelt. Würde man die rein formalen Verstöße raus nehmen, müsste keiner der Freigestellten freigestellt werden - weder Schwaderlapp noch Heße noch sonstwer.
Das Problem liegt wo ganz wo anders: Bis 2010/2015 wurde "Missbrauch" sehr anders definiert als heute - nur eine relativ kleine gemeinsame Teilmenge zwischen damals und heute. Nach Verständnis der Zeit, in dem die Fälle stattfanden, würde man heute nicht von "Skandal" sprachen.