Seite 6 von 8
Re: Kanzlerwahl
Verfasst: Do 8. Mai 2025, 18:49
von jsc
ProfDrVonUndZu hat geschrieben: ↑Do 8. Mai 2025, 18:10
Für eine politische Wahl braucht es aber klar derfinierte Verfahrensweisen.
Die gibt's doch. Der Bundespräsident schlägt Kandidaten zur Wahl vor und der Bundestag wählt sie. Warum er nur Merz vorgeschlagen hat musst du ihn fragen

Re: Kanzlerwahl
Verfasst: Do 8. Mai 2025, 18:59
von Johncom
Re: Kanzlerwahl
Verfasst: Do 8. Mai 2025, 20:06
von Hoger
ProfDrVonUndZu hat geschrieben: ↑Do 8. Mai 2025, 18:10
Du spekulierst nur rum, was du mir an anderer Stelle vorgehalten hast.
Ich hatte dir versucht zu erklären, dass es Gesetzmäßigkeiten gibt, nach denen eine Kanzlerwahl abläuft und diese sich von der Kanzlerkanditatur unterscheidet.
ok

Re: Kanzlerwahl
Verfasst: Fr 9. Mai 2025, 00:40
von ProfDrVonUndZu
jsc hat geschrieben: ↑Do 8. Mai 2025, 18:49
Die gibt's doch. Der Bundespräsident schlägt Kandidaten zur Wahl vor und der Bundestag wählt sie. Warum er nur Merz vorgeschlagen hat musst du ihn fragen
Entnimmst du das so dem Text vom Grundgesetz Artikel 63 ?
Hoger hat geschrieben: ↑Do 8. Mai 2025, 20:06
Ich hatte dir versucht zu erklären, dass es Gesetzmäßigkeiten gibt, nach denen eine Kanzlerwahl abläuft und diese sich von der Kanzlerkanditatur unterscheidet.
Dass das alles nach ordentlichen Verfahren ablaufen soll, habe ich ja schon mitbekommen. Was ich allerdings bisher prüfen konnte, hält dem nicht so wirklich stand oder es gibt da eine Kommunikationslücke.
[Edit]Flüchtigkeitsfehler : Grundgesetz Artikel 1 auf Artikel 63 korrigiert[/Edit]
Re: Kanzlerwahl
Verfasst: Fr 9. Mai 2025, 07:09
von jsc
ProfDrVonUndZu hat geschrieben: ↑Fr 9. Mai 2025, 00:40
jsc hat geschrieben: ↑Do 8. Mai 2025, 18:49
Die gibt's doch. Der Bundespräsident schlägt Kandidaten zur Wahl vor und der Bundestag wählt sie. Warum er nur Merz vorgeschlagen hat musst du ihn fragen
Entnimmst du das so dem Text vom Grundgesetz Artikel 1 ?
Nein, Artikel 63 Absatz 1
Re: Kanzlerwahl
Verfasst: Fr 9. Mai 2025, 09:19
von ProfDrVonUndZu
jsc hat geschrieben: ↑Fr 9. Mai 2025, 07:09
Nein, Artikel 63 Absatz 1
Ja, sorry. Ich meinte auch Artikel 63. Ich sehe hier nichts von einem Vorschlag der Kandidaten.
Re: Kanzlerwahl
Verfasst: Fr 9. Mai 2025, 09:24
von jsc
ProfDrVonUndZu hat geschrieben: ↑Fr 9. Mai 2025, 09:19
jsc hat geschrieben: ↑Fr 9. Mai 2025, 07:09
Nein, Artikel 63 Absatz 1
Ja, sorry. Ich meinte auch Artikel 63. Ich sehe hier nichts von einem Vorschlag der Kandidaten.
Ich doch
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_63.html
Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
Rein rechtlich kann er jeden 18+ Jahre alten deutschen Staatsbürger vorschlagen. Auch die Anzahl ist nicht begrenzt.
Re: Kanzlerwahl
Verfasst: Fr 9. Mai 2025, 09:57
von ProfDrVonUndZu
jsc hat geschrieben: ↑Fr 9. Mai 2025, 09:24
Ich doch
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_63.html
Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
Rein rechtlich kann er jeden 18+ Jahre alten deutschen Staatsbürger vorschlagen. Auch die Anzahl ist nicht begrenzt.
Also hätte er auch Scholz vorschlagen können. Sein Vorschlag ist aber nicht verbindlich, da der Bundeskanzler dann erst noch von einer Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages gewählt werden muss.
Re: Kanzlerwahl
Verfasst: Fr 9. Mai 2025, 10:30
von jsc
ProfDrVonUndZu hat geschrieben: ↑Fr 9. Mai 2025, 09:57
Also hätte er auch Scholz vorschlagen können.
Ja klar. Und mich zum Beispiel auch und dich vermutlich auch...
Sein Vorschlag ist aber nicht verbindlich, da der Bundeskanzler dann erst noch von einer Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages gewählt werden muss.
Ein Vorschlag ist nie verbindlich aber der Bundestag kann niemanden wählen, der nicht vom Bundespräsidenten vorgeschlagen wird
Re: Kanzlerwahl
Verfasst: Fr 9. Mai 2025, 10:55
von ProfDrVonUndZu
jsc hat geschrieben: ↑Fr 9. Mai 2025, 10:30
Ein Vorschlag ist nie verbindlich aber der Bundestag kann niemanden wählen, der nicht vom Bundespräsidenten vorgeschlagen wird
Der Text von Artikel 63 (3) GG impliziert gar nicht erst den Vorschlag von mehreren Kandidaten im Gegensatz zum Artikel der Bundesregierung, der hier ein Beispiel von drei Kandidaten bringt. Klar definierte Regeln sehen für mich anders aus. Wenn der Bundespräsident nur einen Kandidaten vorschlägt, dann muss der Bundestag ja solange wählen, bis sein Kandidat die nötigen Stimmen hat. Oder er ernennt ihn selbst oder löst den Bundestag auf. Wenn er nur einen einzigen vorschlägt, ist wohl klar, dass er ihn notfalls auch selber ernennt, statt den Bundestag aufzulösen.