Re: Die AfD will die Gesellschaft verändern (AfD II)
Verfasst: Mo 19. Mai 2025, 11:39
Ja, sollte man in Ruhe drüber nachdenken und verinnerlichen.
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?
In welcher Welt lebst du?aber er liefert keine Argumente, nur Etiketten und Beleidigungen."Der politische Diskurs braucht daher weniger Etiketten und mehr Argumente."
Ein Verbotsverfahren wurde deshalb noch nicht eingeleitet, weil es keine gerichtsfesten Beweise gibt.Z.b. "Parteien verboten".
Die NSDAP hat direkt nach der Machübernahme alle anderen Parteien 1933 verboten.
Das Verbot war eine Din-A4 Seite ohne Begründung.
Hier ist es ein langjähriger Prozess mit gesellschaftliche Diskussion,
Das hier ist der Vorsitzende: https://de.wikipedia.org/wiki/Stephan_Harbarthdas Verbot kann nur von dem Verfassungsgericht ausgeprochen werden.
Auf das Ergebnis darf man gespannt sein.Es gibt eine Einstufung des Verfassungschutzes über 1100 Seiten, die eine Einschätzung gibt,
die auch gerichtlich überprüft werden wird.
Es geht um etwas ganz anderes.Du wirst mir doch nicht ernsthaft sagen, das dies eine Parallele ist ?
Bis auf "Parteiverbot" sieht man schon einiges, das in diese Richtung geht. Aber du kannst natürlich eine andere Meinung haben- das ändert nichts an den Tatsachen.Die anderen Punkte sind Behauptungen, die einzigen Argumente sind Beleidigungen.
Wenn's nur Demos wären... hier werden aber Haßparolen herausgekotzt und es wird Gewalt angewendet. Polizisten werden angegriffen--Lichtstrebender hat geschrieben: ↑So 18. Mai 2025, 15:14 Und natürlich darf es bei uns Demonstrationen geben über fremde Konflikte.
Ich bezweifle, dass dies der Grund ist. Es gibt und gab ja bisher keine Zweifel daran, dass die AfD verfassungsfeindliche Tendenzen in ihren Reihen hat. Es ging viel mehr darum, dass man zusätzlich noch nachweisen muss, dass sie auch in der Lage wäre diese umzusetzen.Magdalena61 hat geschrieben: ↑Mi 21. Mai 2025, 00:43 Ein Verbotsverfahren wurde deshalb noch nicht eingeleitet, weil es keine gerichtsfesten Beweise gibt.
Ein Richter kann eh nur nach Gesetzeslage richten.Das hier ist der Vorsitzende: https://de.wikipedia.org/wiki/Stephan_Harbarth
Im Bundestag vertrat er die Interessen der CDU.
Du hast also Angst, dass eine AfD in einer Machtposition die Werkzeuge der Demokratie für Böses ausnutzen kann?Es geht um etwas ganz anderes.
Wenn die Altparteien diese Strukturen schaffen-- was wird dann passieren, wenn die AfD bei der nächsten oder übernächsten Bundestagswahl die absolute Mehrheit holt?
Es ist schon eine seltsame Definition von Demokratie. Ganz egal, ob man positiv oder negativ zur AfD steht, eines ist doch seltsam, die Partei die um die 10 Prozent an Wählerstimmen verloren hat, (geschichtlich der Tiefpunkt dieser Partei an Wählerstimmen) hat nun soviel Macht wie noch nie zuvor in ihrer Geschichte....
Ich meine, unser demokratisches System müßte dahingehend geändert werden, daß die beiden stärksten Parteien koalieren müßen.Philippus hat geschrieben: ↑Fr 23. Mai 2025, 00:53Es ist schon eine seltsame Definition von Demokratie. Ganz egal, ob man positiv oder negativ zur AfD steht, eines ist doch seltsam, die Partei die um die 10 Prozent an Wählerstimmen verloren hat, (geschichtlich der Tiefpunkt dieser Partei an Wählerstimmen) hat nun soviel Macht wie noch nie zuvor in ihrer Geschichte....
So wird zu Wahlen zu gehen zur Farce und wird sinnlos. Wie will man das dem Wähler noch erklären ???
... wie gesagt: Die gesammelten Anklagen sind nicht gerichtsfest.jsc hat geschrieben: ↑Mi 21. Mai 2025, 09:35Ich bezweifle, dass dies der Grund ist. Es gibt und gab ja bisher keine Zweifel daran, dass die AfD verfassungsfeindliche Tendenzen in ihren Reihen hat. Es ging viel mehr darum, dass man zusätzlich noch nachweisen muss, dass sie auch in der Lage wäre diese umzusetzen.Magdalena61 hat geschrieben: ↑Mi 21. Mai 2025, 00:43 Ein Verbotsverfahren wurde deshalb noch nicht eingeleitet, weil es keine gerichtsfesten Beweise gibt.
Wenn die beiden Punkte in irgendeiner Weise zutreffen würden, hätte Faesers Verfassungs"schutz" es sich sicher nicht nehmen lassen, triumphierend die "Beweise" zu präsentieren.Bundesinnenminister Dobrindt AfD-Gutachten "reicht nicht für Verbotsverfahren"
...
Das Dokument bezieht sich laut Dobrindt vor allem auf die Frage, ob die AfD gegen das Prinzip der Menschenwürde verstößt. In einem Verbotsverfahren müssten aber noch zwei weitere Elemente betrachtet werden: Liegt ein Angriff auf den Rechtsstaat vor, und gibt es einen Angriff auf die Demokratie? Dazu sage aber dieses Gutachten nichts.
tagesschau.de
... die er in seiner aktiven Zeit mit initiiert hat? Nach Parteibuch?jsc hat geschrieben: ↑Mi 21. Mai 2025, 09:35Ein Richter kann eh nur nach Gesetzeslage richten.Das hier ist der Vorsitzende: https://de.wikipedia.org/wiki/Stephan_Harbarth
Im Bundestag vertrat er die Interessen der CDU.
Nein.Du hast also Angst, dass eine AfD in einer Machtposition die Werkzeuge der Demokratie für Böses ausnutzen kann?
Es ist eine Parteiendemokratie. Eine erweiterte Beteiligung der Wähler, etwa durch Volksabstimmungen zu wichtigen Fragen, oder wenigstens ein Eingehen auf die deutlich geäußerten Bedürfnisse des Volkes, indem man diese ganz vorne ins Programm schreibt, sind nicht geplant.
Ich weiß nicht, was du mit gerichtsfest genau meinst. Aber so lange ein Gericht das nicht entscheidet ist das noch nicht "nicht gerichtsfest"Magdalena61 hat geschrieben: ↑Fr 23. Mai 2025, 15:19 wie gesagt: Die gesammelten Anklagen sind nicht gerichtsfest.
Es ist durchaus Usus, dass man zum Regierungswechsel mit der nächsten Regierung abstimmt. Merz und Dobrindt wussten alles vorab und hatten nichts daran auszusetzen.Wenn die beiden Punkte in irgendeiner Weise zutreffen würden, hätte Faesers Verfassungs"schutz" es sich sicher nicht nehmen lassen, triumphierend die "Beweise" zu präsentieren.Bundesinnenminister Dobrindt AfD-Gutachten "reicht nicht für Verbotsverfahren"
...
Das Dokument bezieht sich laut Dobrindt vor allem auf die Frage, ob die AfD gegen das Prinzip der Menschenwürde verstößt. In einem Verbotsverfahren müssten aber noch zwei weitere Elemente betrachtet werden: Liegt ein Angriff auf den Rechtsstaat vor, und gibt es einen Angriff auf die Demokratie? Dazu sage aber dieses Gutachten nichts.
tagesschau.de
Wenn man bedenkt, dass sie genau Bescheid wussten könnte es auch Heuchelei seinMich erstaunt etwas die Haltung der CDU, aber... Respekt. Haß und Hetze richten sich schnell gegen alle, die vom deepen Kurs abweichen.
Er hat also im Alleingang ab 2008 die Gesetze so gemacht, dass er jetzt als Richter die AfD damit schaden kann?... die er in seiner aktiven Zeit mit initiiert hat? Nach Parteibuch?jsc hat geschrieben: ↑Mi 21. Mai 2025, 09:35Ein Richter kann eh nur nach Gesetzeslage richten.Das hier ist der Vorsitzende: https://de.wikipedia.org/wiki/Stephan_Harbarth
Im Bundestag vertrat er die Interessen der CDU.
Du sagst nein aber beschreibst dann in deinen Worten genau das, was ich schrieb...Nein.Du hast also Angst, dass eine AfD in einer Machtposition die Werkzeuge der Demokratie für Böses ausnutzen kann?
Aber diejenigen, die sich auf die Seite derer stellen, die uns einreden wollen, von "Rechts" - sprich: Der AfD und deren Sympathisanten, ginge die größte Gefahr aus... sollten einfach einmal einige Jahre weiter denken, wenn sie eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, der Informationsfreiheit, der politischen Willensbildung und so weiter befürworten, so lange diese "von der richtigen Seite" kommt.
Ja, eine repräsentative Demokratie.Es ist eine Parteiendemokratie.
Mehr Volksabstimmungen setzen voraus, dass die Politiker VORHER dem Wähler erklären, was die Folgen sind. (In einer repräsentativen Demokratie muss man maximal nachher erklären)Eine erweiterte Beteiligung der Wähler, etwa durch Volksabstimmungen zu wichtigen Fragen, oder wenigstens ein Eingehen auf die deutlich geäußerten Bedürfnisse des Volkes, indem man diese ganz vorne ins Programm schreibt, sind nicht geplant.
Nache der Ansicht heutiger grünrotschwarzer Neusprechler müssten alle Straßen, die nach Willy Brandt, Helmut Schmid oder FJS benannt sind, umgenannt werden. Deren Äusserungen waren ja teilweise 1:1 zu dem, was AfDler sich jetzt nicht mehr trauen, auszusprechen.Magdalena61 hat geschrieben: ↑Fr 23. Mai 2025, 15:19... wie gesagt: Die gesammelten Anklagen sind nicht gerichtsfest.
Vielleicht weil nichts vorliegt, wurde auch das gesamte Schriftwerk erstmal nicht veröffentlicht.Liegt ein Angriff auf den Rechtsstaat vor, und gibt es einen Angriff auf die Demokratie? Dazu sage aber dieses Gutachten nichts.
Es ist lachhaft. Man muss ja auch bedenken, hinter der AfD stehen 1/4 der Wähler, hinter dem BSW, das mit 4,99% seltsam knapp gescheitert sein soll, steht eine weitere Opposition, die evtl eine andere Meinung hat zum geplanten Krieg. Es stehen riesige Vermögen auf dem Spiel, alles Geld, das der Normalbürger auf dem Konto hat, alles wird gebraucht für den nächsten Feldzug. Eine aufgeweckte Opposition könnte den neuen Wahnsinn zunichte machen, die Kriegs-Investoren bloßstellen. Um das zu verhindern werden alle Register gezogen, sei es Wahlergebnis-Trickbetrügerei oder Demütungungsversuche, die erfolgreichse Oppositionspartei in einen zu kleinen Sitzungssaal zu verbannen.Es grenzt ja schon an Verhöhnung des Wählers, wenn ein Wahlverlierer, der vom Volk unmißverständlich abgewählt wurde, (!) nach der Wahl denselben Einfluß hat wie vorher und nachdrücklichst richtungsweisend wirkt.