Außerdem wird die Blockierung einer Rettungsgasse oder der Mißbrauch derselben mit 200-320 € sowie einem Fahrverbot von vier Wochen geahndet.Ab Dienstag gilt der neue Bußgeldkatalog.
Geschwindigkeitsübertretungen:
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Wer beispielsweise innerorts zwischen 16 und 20 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt 70 Euro, also doppelt so viel wie bisher. Wer dort mehr als 40 Stundenkilometer zu schnell ist, bekommt 400 anstatt der gegenwärtigen 200 Euro aufgebrummt.
... Fahrverbot...
wird erst bei Übertretungen von 31 Kilometern innerorts und 41 Kilometern außerorts fällig. Auch Punkte in Flensburg gibt es weiterhin erst bei Übertretungen von mehr als 21 Kilometern.
Neuer Bußgeldkatalog: Führerschein weg bei Rettungsgasse-Verstoß
Falschparken: Neu ist ein Bußgeld für das unberechtigte Parken auf Parkplätzen für Elektroautos oder Carsharing-Dienste – 55 Euro.
Für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte sind 55 anstatt 35 Euro fällig.
100 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Flensburger Sünderkartei drohen Autofahrern und Autofahrerinnen, die auf Geh- oder Radwegen parken. Wer sein Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen, bislang kamen Falschparker hier häufig mit einem 15-Euro-Knöllchen unter dem Scheibenwischer davon.
100 Euro sind fällig, wenn jemand in einer Feuerwehrzufahrt parkt oder ein Rettungsfahrzeug behindert.
Quelle
Und Lkw-Fahrer müssen künftig beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Auch andere Verkehrsteilnehmer werden für die Gefährdung von Fußgängern beim Abbiegen mit einer Geldstrafe von 140 Euro, einem Punkt in Flensburg und einem Fahrverbot sanktioniert.
Die meisten Fahrer sind umsichtig unterwegs, sollte man meinen.
Wo man jetzt vielleicht noch mehr Acht geben muss, das sind die 30er-Zonen, die man nicht als solche erkennt oder zu spät realisiert. Manchmal ist die Beschilderung sehr abwechslungsreich 50-30-50... und noch Äste davor. Wenn man meint, man könne dort 50 fahren, ist man 20 km zu schnell...
Bei uns ist an einigen Stellen die Beschilderung nicht eindeutig. Und die Markierung auf der Fahrbahn "30" kann man auch nur erkennen, wenn man weiß, wo sie ist. Sie ist fast so grau wie der Belag außen herum. Vorsicht, Falle.
Erfreulicher wäre, wenn der Gesetzgeber nicht nur Verstöße gegen die Vorschriften für das Parken angehen, sondern gleichzeitig auch dafür sorgen würde, dass genügend Parkplätze zur Verfügung stehen.
LG