PeB hat geschrieben: ↑Sa 1. Feb 2020, 18:56
Ist "Schuld" eine Abwägungsfrage? Ich glaube nicht. Strafe ist eine Abwägungsfrage.
Wahrscheinlich sollte man "Schuld" und "Gericht" viel deutlicher trennen, als dies allgemein getan wird. --- Es gibt im säkularen Recht dazu drei mir bekannte Kriterien:
1) Die Folgen der Tat. - Das Gegenüber ist tot, egal ob ich es absichtlich oder aus Versehen erschossen habe - die Folgen sind die gleichen.
2) Die Position des Subjekts/des Täters: Demgemäß wäre umgekehrt ein gescheiterter Mordanschlag, der mit der Absicht des Tötens begangen wurde, schlimmer als ein ein unabsichtlich gelöster Schuss, der zum Tod führt.
3) Dazu gibt es noch die Generalprävention: "Wir, der Staat, wollen zeigen, dass es so nicht geht".
Unsere Rechtssprechung ist ein Ragout aus allem davon.
Göttliches Gericht verstehe ich ausschließlich unter dem Aspekt 2): Wie steht/stand der Betroffene zur Tat? ---- Hat er aus Versehen/ohne Erkenntnis jemanden getötet, kann er nicht gerichtet werden, weil man jemanden wegen Arglosigkeit/Nicht-Erkennen nicht richten kann. --- "Schuldig" ist er trotzdem, weil - da stimme ich Dir ausdrücklich zu - "Schuld" eine rein objektive Größe ist. - Ich möchte wetten, dass diese Differenzierung nicht überall gemacht wird.