Du steigst gerne aus, wenn es inhaltlich ernst wird. - Dieser Thread lautet "Was ist die Lästerung des HG?". - Meine Frage zum Thread (!): Kann ein subjektiv Unschuldiger gegen den HG sündigen?
Subjektiv unschuldig ist man, wenn man sich nicht dessen bewusst ist, dass man etwas "Böses" getan hat. Trotzdem kann man objektiv "Böses" getan haben. - Bsp: Man fährt jemand als Schlafwandler tot. - Man kann also subjekti unschuldig, aber objektiv schuldig sein.
Deshalb die Frage: Ist es schuldhafte Lästerung des HG, wenn der Mensch als Verirrter/Verführter/Besessener etwas tut, was den Tatbestand "Lästerung des HG" erfüllt?
Nein - aber was heißt das? - Woher soll ich wissen, ob das noch aussteht?
Das finde ich ebenfalls "unangemessen". - "Unangemessen" ist, wenn der Mensch sich selbst zum "Maßstab" macht - das Urmotiv des Sündenfalls.PeB hat geschrieben: ↑Do 19. Nov 2020, 07:35 Hiob hat geschrieben: ↑
Mi 18. Nov 2020, 15:43
Warum aber - frage ich Dich - ist es dann bei Christen üblich, "göttliches Gericht" im Sinne einer menschlichen Gerichtsbarkeit zu verstehen?
Weil sie es nicht anders können. Gott ist in seiner Größe nicht zu begreifen. Daher zieht man sich (unangemessen) auf menschliche Vergleiche zurück.
Eben.