Magdalena61 hat geschrieben: ↑Mi 21. Apr 2021, 16:15
Wo siehst du da einen Unterschied?
Der Unterschied besteht darin, dass man in ein Amt in der Regel durch Menschen gewählt wird, aber nicht alles was man tut erhält die Zustimmung von oben. Dennoch ist ein Amt immer eine Stellung vor Gott und er anerkennt diese Ernennung. Man übt dann Gottes Autorität aus.
Die geistliche Autorität besteht nun darin, ob man auch im Sinne Gottes sein Amt ausübt. Wird die einem verliehene Macht gottgewollt gebraucht steht man in einer Vollmacht, die Kraft des HG seine Bestätigung erhält. Wird sie missbraucht oder auch gar nicht angewandt, so erfolgt dementsprecheden keine Bestätigung durch den HG.
Man kann beobachten wie eine Gemeinschaft aufbüht oder wie sie verkommt, so wie sie eben geführt wird. Es spielt keine Rolle um welche Form von Gemeinschaft es dabei geht, ob Familie, dessen Haupt der Mann ist, eine Gemeinde, dessen Haupt ein Gemeindevorsteher ist, eine Stadt dess Haupt der Bürgermeister ist oder der gesamt Staat, dessen Haupt das gewählte Staatsoberhaupt ist.
Alle Obrigkeit gilt als von Gott dazu eingesetzt (Römer 13.1) und ich sagte man kann gut beobachten, wie eine Gemeinschaft entweder aufblüht und immer höher aufsteigt oder absteigt, oft jahrelang nur dahinvegetiert, bis Gott dem ein Ende bereitet. Das gilt auch für uns als Forum. Hier bist du unser Haupt.
Man kann das Gedeihen nicht an einer Einzelentscheidung messen, aber eines kann man sagen, Gläubige, die sich bewusst sind, dass sie Gott dienen bringen Gemeinschaften nicht zu Fall.
Hiob hat geschrieben: ↑Mi 21. Apr 2021, 18:16
Michael hat geschrieben: ↑Mi 21. Apr 2021, 11:32
- Geistliche Autorität Kraft des Amtes
- Geistliche Autorität Kraft des HG
Da würde ich zustimmen - diese Unterscheidung muss man machen. - Allerdings: WER entscheidet, ob ein Amtsträger NICHT die Kraft des HG hat?
Diese Frage ist grundsätzlich irrelevant. Der Amtsträger ist ab dem Zeitpunkt seiner Ernennung nicht der Beurteilung unterstellt für die er eingesetzt ist, sondern er steht und fällt aufgrund seiner Taten. Genau das bewirkt z.B. der HG. Er untersteht dann der noch höheren Macht, letzten Endes ist diese Gott selbst.
Leider Gottes kann und wird es immer Missbrauch oder Nullgebrauch geben. Das ist wohl bekannt und wir können uns dagegen angemessen zur Wehr setzen, aber es darf nicht jeder von vornherein gehetzt und verfolgt werden, nur weil einem z.B. die Wahl oder irgendeine Sache nicht passt.
Dazu müssen schon driftige Gründe vorliegen. Gott hasst auch jede Art von Ränkespielen. Zum Schutz eines Ältestenamtes innerhalb einer christlichen Gemeinschaft hat Paulus auch einen höhere Latte gelegt:
1. Timotheus 5:19 hat geschrieben:
Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an, außer aufgrund von zwei oder drei Zeugen.