Also: Genau das selbe hatte ich heute auch schon mitgeteilt. Das die momentan sagen abwarten. Bitte keine weiteren Bücher. Wir wissen nicht wo der Fall von Informationsdiebstahl aufgetreten ist.
Man kennt aber davon aus, dass er stattgefunden hat. Denn: Es sind auch Zitate aus Büchern aufgetaucht, die in Bereichen stehen, an die man normalerweise nicht dran kommt.
In meiner Zeitung hast Du normalerweise nur das Vorwort. Hier bis auf 1 Ausnahme auch. Wenn jemand also ein Zitat aus Kapitel 4 bringen kann, das gar nicht einsichtig ist, muss er es von wo haben.
Und das ist der Punkt. Da gibt es Menschen, die kennen den Inhalt der Bücher schneller, als das sie überhaupt bei der DNB ankommen oder im Handel.
Daher der Verdacht auf einen §122StGB. Weil man sich fragt: Woher wissen die, was in den Büchern stehen wird? Ja, von mir sicher nicht. Ich lebe 1600 km entfernt. Wäre der normalerweise normale Verdacht. Das hat ein Autor, wie er betrunken war, ausgeplaudert.
Nur:
1.) Gehe ich ohne meine Frau überhaupt nirgendwo mehr hin. Ich bin nachblind. Und das hat sich im Alter verschärft. Wenn wir wirklich einmal am Abend wohin gehen trinken wir nichts. Weil meine Frau sonst weiss: Der läuft mir bestimmt wieder gegen eine Laterne.
2.) Lebe ich in einer Entfernung von über 1869 km Entfernung zum Erscheinungsort des Buches. Hier könnte ich das gesamte Buch erzählen und es würde sich nicht bis in den Bereich nicht durchsprechen, in dem es dann veröffentlicht wird.
https://www.google.at/search?q=Entfernu ... nt=gws-wiz
3.) Hier gibt es kaum Menschen, welche die Sprache können mit der sich meine Frau und ich unterhalten. Nämlich Deutsch.
Daher geht man davon aus: Es muss ein Datenloch existieren. Momentan wird nur geforscht wo. Bedeutet: Amazon gibt bekannt, dass sie das Buch haben aber nicht sagen können, wann sie es liefern. Lehmann reiht es online bewusst ganz nach hinten.
https://www.amazon.de/-/en/dp/375652238 ... 122&sr=8-2
Nationalbibliothek sagt: Bitte derzeit nicht weiter liefern. Wir nehmen das Buch auf. Auch wenn wir es nicht haben. Und geben bekannt, es wird irgendwann nachgeliefert. Normalerweise erfasst die DNB nur Bücher, welche sie auch physisch vorliegen haben. Im Fall eines §122 StGB wird hierbei eine Ausnahme gemacht.