Oleander hat geschrieben: ↑Sa 5. Nov 2022, 10:21
von Oleander » Sa 5. Nov 2022, 12:21
PastorPeitl hat geschrieben: ↑Sa 5. Nov 2022, 11:37
Eher nein. Wenn jemand Dir erklärt, dass es...
Sagst du als der Verfasser...
Aber wie kams bei den Angesprochenen an?
Du sagst denen, sie würden Märchenstunde machen und setzt noch einen drauf: Ihr macht aus der Bibel ein Mickey Mouse Heft.
Tun sie da wirklich?
Du erklärst ja nicht mal was, du haust einfach raus..
Tut das aber jemand anders bei deinen Aussagen, dann machst a Drama draus, denn das war meiner Ansicht nach völlig unnötig
Stimmt. Mit einem Unterschied. Würde ich dies nach deutschem Recht machen, wäre es strafbar. Da wäre es Schmälerung einer Religion. Da ich das selbe aber aus Bulgarien heraus sage, gelten tut immer der Ort, an dem die angebliche Straftat verübt wurde und nicht wo diese ankam, hier diesbezüglich aber kein Paragraph besteht, war es korrekt. Wenn ihr in Deutschland das selbe gesagt hättet, könnte es bei einer Strafverfolgung landen. Dort gibt es eben deutlich weniger Meinungsfreiheit als in Bulgarien.
Sprich: Das selbe Delikt, welches in einem anderen Land der EU strafbar wäre, kann in einem anderen EU Land durchaus legitim sein.
Übrigens der Grund, warum man nicht einmal Gerd Honsik in Spanien etwas tun konnte, als sich der von dort aus offen als Nazi outete. Weil dies nach spanischem Recht, zumindest in seiner Zeit, nicht illigitim war. Inzwischen ist es zu einem internationalen Strafbestand geworden, bei dem sich Österreich das Recht herausgenommen hat, es auch in anderen Staaten verfolgen zu dürfen. Übrigens, wie die Liste später zeigt auch Verleumdung nicht.
Das Recht innerhalb der EU ist noch nicht einmal ähnlich.
Ganz im Gegenteil. Würde jemand behaupten, ich schmälere mit solchen Aussagen eine Religion, oder beleidige eine Religionsgemeinschaft, wäre das eine Verleumdung. Weil ich dies ja hier nach bulgarischem Recht darf. Es also mein Recht ist, mich so zu äussern. Es keinen internationalen Strafbestandpunkt betrifft.
Wäre ich in Deutschland oder Österreich könnte ich auch Probleme mit dem sogenannten Reichsbürgerparagraphen bekommen. Weil ich mich weder in Deutschland noch in Österreich für die Wiederherstellung der Monarchie stark machen darf. Dies wurde 2019 untersagt, als man die Gruppen um Monika Unger verfassungsmässig zu verfolgen begann. Folgende Delikte sind in Österreich zum Beispiel international:
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/64
Ausser ich bin eine Partei, in deren Statuten dies ausdrücklich steht. So wie bei der Christlichen Auswanderer Partei.
Und das ist der Unterschied: Es gibt Grundlagen, unter denen jemand etwas sagen darf, was ein anderer nicht sagen dürfte.