Sunbeam hat geschrieben: ↑Sa 13. Apr 2024, 15:14
Und was willst du Kotzbarde mit deinem schizoiden Affektkino nun erreichen?
Unabhängig von irgendeinem dieser Dinge die Erkenntnis, dass das, was du als Teil des Gesetzestexts präsentierst - oder zumindest durch die Formulierung davor nahelegst, dass es Teil des Gesetzestexts ist - nicht nur nicht Teil des Gesetzestexts ist, sondern hinsichtlich seiner inhaltlichen Richtigkeit auf genau dem Dünnschissniveau ist, für das du verbal auf Johncom eingedroschen hast.
---------------
Oleander hat geschrieben: ↑Sa 13. Apr 2024, 15:39
Zumindest wurde das heute Nacht auf "RTL" (Nachrichten)so gesagt.
Ich hab jetzt nur schnell den RTL Aktuell-Beitrag dazu nachgeholt, da war jetzt keine Rede davon, daher weiß ich jetzt nicht genau, welchen Beitrag du meinst, ist letztendlich aber auch egal, entscheidend ist, was im Gesetzestext steht und der einzige dort definierte Fall, der ein Bußgeld (von bis zu 10,000€) nach sich ziehen kann, ist ein Verstoß gegen das Offenbarungsverbot um jemanden zu schädigen (und sofern nicht bestimmte Kriterien erfüllt sind).
Stellen wir uns vor Oleander war mal ein Mann, lebt heute aber als Frau in einer anderen Stadt und geht regelmäßig in die Gottesdienste ihrer Gemeinde, in der dieser Umstand gar nicht bekannt ist. Ein anderes Mitglied der Gemeinde und Oleander sind sich nicht so richtig grün und irgendwann bekommt besagtes Mitglied über den Freund des Nachbarn des Hundefriseurs der Kioskbesitzerin mit, dass Oleander gar nicht immer Oleander hieß. Sieh an, also gräbt besagtes Mitglied ein bisschen und beim nächsten Zusammenkommen der Gemeinde heißt es "Leute, wusstet ihr eigentlich, dass Oleander in Wahrheit Oliver heißt und ein Mann ist?" und das im vollen Bewusstsein, dass diese Offenbarung die Stellung Oleanders in der Gemeinde beschädigt.
So ein Fall, der deutlich über "Deadnaming" und "Misgendern" hinausgeht kann als Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld nach sich ziehen.
Dazu sei aber noch gesagt, dass nur offenbart werden kann, was nicht bereits bekannt ist und dass die Offenbarung vorsätzlich geschehen muss. Außerdem muss die Schädigung beabsichtigt sein und auch tatsächlich eintreten.