Ja das ist klar, man sollte es auch völlig entkoppeln. Bibelwissenschaft ist ja in keinster Weise eine Voraussetzung für die Versiegelung. Das eine ist ein geistiger Akt, das andere ein geistlicher. So sehe ich die begriffliche Unterscheidung zwischen geistig und geistlich.
Diese sind für mich nicht versiegelt mit dem HG. Man kann nicht Jesus nicht kennen und gleichzeitig von ihm versiegelt worden sein. Wie soll das gehen? Bei einem Eigentumsverhältnis ist beiden Partnern klar, welches Verhältnis sie zueinander haben.
Man kann es zwar auch einseitig sehen, wie ich z.B. bei einem Kauf einer Ware eine Anzahlung mache und damit habe ich diese bereits vorweg für mich zum Eigentum in Anspruch genommen. Die Ware wird hier nicht gefragt. Und um sie zu sichern wird sie versiegelt. D.h. ein anderer Käufer hat ab diesem Moment kein Anrecht mehr darauf.
Vom Prinzip ist das die Bedeutung. Nur ist es bei lebendigen Objekten doch so, dass das versiegelte Gut "Mensch" auch weiß, dass es zum Eigentum genommen wurde. Er ist also also anders als im Handel. Ein Fass Wein weiß das nicht.
Der Mensch ist keine Ware, dennoch benützt man den Begriff der Versiegelung, wie er aus dem Handel und Rechtsverkehr bekannt ist, weil es gleichnishaft darstellt, was geistlich geschieht.
Anders gäbe es keinen Bundesschluss. Das war schon im AT klare Sache, dass diese Versiegelung nichts anderes bedeutet, dass man nun in einem göttlichen Bundesverhältnis steht. Und man wird dazu auch vorher gefragt, ob man das will. Es kommt damit hinzu, dass man auch eine Verpflichtung eingegangen ist.
All das kannst du auf Röm 2,14 in keinster Weise anwenden, sondern nur auf jene, denen Jesus Christus zuvor gepredigt wurde und die ihm aufgrunddessen das "Ja"-Wort gegeben haben. Es ist also auch das Ehebündnis herzu ein Bild für diese Versiegelung.