ich meine das nicht philosophischLichtstrebender hat geschrieben: ↑So 19. Nov 2023, 11:52 Philosophisch ist Willensfreiheit und Entscheidungsfrheiheit das gleiche und hier gemeint.
https://www.evangelische-aspekte.de/wil ... in-luther/Frei und unfrei
Luthers grundsätzliche Verhältnisbestimmung von freiem und unfreiem Willen zeigt sich schon in seiner Römerbriefvorlesung (1515/16): Freien Willen hat der Mensch zwar hinsichtlich dessen, was seiner Macht untersteht, aber nicht, weil in Sünde verfangen, hinsichtlich dessen, was über ihm steht, also nicht gegenüber Gott. Ohne Gnade bleibt der Wille der Sünde unterworfen (WA 56,385, zu Röm 8,28). Luther greift das in weiteren Disputationen auf, etwa auch in der Heidelberger Disputation (1518; These 13), wonach der freie Wille nach dem Sündenfall nur ein leeres Wort sei (WA 1,354). Stattdessen nimmt Luther mit einem Augustin-Zitat den Ausdruck servum arbitrium (unfreier, geknechteter, versklavter Wille) auf und verweist auf den biblischen Beleg: „Wer Sünde tut, der ist der Sünde Knecht“ (Joh 8,34; vgl. Röm 6,15-23). Aus dieser Knechtschaft kann nur Christus zur wahren Freiheit befreien (Joh 8,36.32; vgl. Gal 5,1.13). Dieser Aspekt wird in Luthers Freiheitstraktat eingehend entfaltet!
Ich kann mich also nur entscheiden - für oder gegen Christus