Das Deutsche Recht ist hierin ziemlich klar; es ist verboten andere zu gefährden oder zu schädigen, und wer es doch tut, muß Schadenersatz leisten.
Beim "Böllern" ist es recht schwer, den Täter zu ermitteln, aber das ist immerhin schwere Körperverletzung und nicht einfach nur ein "Unfall".
Ich verstehe nicht, warum man das nicht von der Seite her betrachtet.
Einen Böller in eine Menschenmenge hineinzuwerfen, ist grob fahrlässig oder gar boshaft. Bei in Deutschland nicht zugelassenen Böllern, die in der Tat Handgranaten ähneln, könnte man bei unsachgemäßer Handhabe auch durchaus von Tötungsabsicht ausgehen.
Eigenverantwortung und Haftung jedes Menschen für das, was er tut. Das ist quasi ein Naturgesetz, niedergeschrieben im deutschen BGB. Ich halte das für universell gut.