viewtopic.php?p=595443#p595443
Helmuth hat geschrieben: ↑Di 21. Jan 2025, 18:25
Dieser Grundsatz ist ein wichtiges Prinzip zur
Wahrheitsfindung und findet Anwendung bei
jeder Rechtsprechung.
Ich erzähl jetzt mal was, nach einer wahren Begebenheit(es hat sich so zugtragen):
Eine Frau erzählte Folgendes:
Mein Mann kam mal wieder stark betrunken heim, es kam zu einer deftigen Diskussion.
Ein Hin und her und mein Mann zerrte mich ins Schlafzimmer.
Dort versuchte er in seinem Vollrausch, mich zum Beischlaf zu zwingen und würgte mich.
Es gelang mir aber , um Hilfe zu schrein.
Das hörte die Nachbarin unter mir und rief die Polizei, die dann kam.
Als diese dann kam, lies mein Mann von mir ab und öffnete die Wohnungstür.
Es kam dann dazu, dass die Polizei beiden Kontrahenten Fragen stellte.
Die Nachbarin war dabei anwesend
Die Frau äusserte auch, was vorgefallen war.
Darauf einer der Polizisten:
Gab es Zeugen, die das auch bezeugen können? Denn "behaupten" könnte jeder...
Die Frau war baff, die Nachbarin auch...
Braucht man dafür Zeugen, um ...
"Wahrheitsfindung "