Detlef, mein Guter, damit du den Hintergrund auch verstehst, einem EU-Haftbefehl liegt ein nationaler Haftbefehl zugrunde. Der wurde tatsächlich von einem Richter ausgestellt. Die Zuständigkeit für den EU-Haftbefehl wurde dann aber aus organisatorischen Gründen den Staatsanwaltschaften zugeordnet. Dem hat, wie beschrieben, der EuGH einen Riegel vorgeschoben.Detlef hat geschrieben: ↑Di 27. Okt 2020, 18:24Ja und? - du "Prophet" Inwiefern belegt das denn deine Prognose: "Wir werden erleben, wie in Zukunft immer mehr politische Urteile gefällt werden."Otto2 hat geschrieben: ↑Di 27. Okt 2020, 14:53 Hier, du 'dicke Backe': https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh- ... -reformen/
Was hat meine Prognose nun mit deinem Einwand zu tun, der ziemlich schroff, frech und ungehalten vorgetragen wurde und auch noch falsch war?