Detlef, mein Guter, damit du den Hintergrund auch verstehst, einem EU-Haftbefehl liegt ein nationaler Haftbefehl zugrunde. Der wurde tatsächlich von einem Richter ausgestellt. Die Zuständigkeit für den EU-Haftbefehl wurde dann aber aus organisatorischen Gründen den Staatsanwaltschaften zugeordnet. Dem hat, wie beschrieben, der EuGH einen Riegel vorgeschoben.Detlef hat geschrieben: ↑Di 27. Okt 2020, 18:24Ja und? - du "Prophet"Otto2 hat geschrieben: ↑Di 27. Okt 2020, 14:53 Hier, du 'dicke Backe': https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh- ... -reformen/Inwiefern belegt das denn deine Prognose: "Wir werden erleben, wie in Zukunft immer mehr politische Urteile gefällt werden."
Was hat meine Prognose nun mit deinem Einwand zu tun, der ziemlich schroff, frech und ungehalten vorgetragen wurde und auch noch falsch war?