Thaddäus hat geschrieben: ↑Do 8. Jun 2023, 01:28So müssen die logischen Grundgesetze gesetzt werden, weil ansonsten kein klarer Gedanke formuliert werden kann.
Das ist keine Tatsache, sondern eine Erfindung.
Analog müsste man davon ausgehen, dass man beim Nicht-Setzen von "Tisch als Hindernis", durch einen Tisch durchgehen kann.
Das ist dann die Behauptung, dass sich ein bestimtes Ergebnis nicht einstellen können soll, wenn man nicht bereit dazu ist.
Das Tolle an Tatsachen ist aber: egal, was man sich ausdenkt, egal zu was man bereit ist oder nicht, sie bleiben davon unbeeinflusst.
Genau deshalb sind es Tatsachen.
Da nun jegliche Realität-Setz-Behauptung eine Tatsache beschreiben soll, ist die Frage, wie sich der Tatsachenstatus dazu ergeben soll.
"Logische Grundgesetze" gehören zum Denken.
Eine Tatsache zum "Setzen der logischen Grundgesetze" müsste somit die Funktion des Denkens betreffen, also die vorliegenden Umstände, die man als "das Denken" bezeichnet.
In diesen Umständen müsste eindeutig eine Notwendigkeit und ein Vorgang des Setzens feststellbar sein.
Es geht sogar noch weiter:
für die Vorstellung, dass sich der Mensch "von innen nach aussen" mit Freiheitsgraden (Eigenständigkeit) entwickelt, muss zuerst der Tatsachenstatus erarbeitet werden, d.h. das Vorliegen dieser Umstände muss eindeutig festgestellt werden.
Das philosophische "Für-Möglich-Halten" reicht nicht aus, denn dahinter stehen keine Funktionstatsachen.
Ohne Einblick ist der Tatsachenstatus grundsätzlich nicht erreichbar (das bedeutet nicht, dass eine Aussage deshalb falsch ist - es bedeutet nur, dass der Tatsachenstatus "ja oder nein" noch nicht feststeht).